Allgemeine Geschäftsbedingungen

YES Werbeagentur GmbH

Geschäftsführung: Kathrin Benecke, Hans-Jürgen Glitsch, Susanne Laroche

Simeonscarré 2
32423 Minden
Fon 0571 40411-0

minden@yes-werbeagentur.de
www.yes-werbeagentur.de

Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen
Handelsregisternummer: HRB 11111
Umsatzsteuer-ID: DE815019764
Zuständige Finanzbehörde: Finanzamt Minden

Stand 21.01.2021

1. Geltungsbereich

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der YES Werbeagentur GmbH und ihren Kunden. Als Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ein Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB.

(2) Die YES Werbeagentur GmbH erbringt Agenturleistungen aus dem Bereich der markt- und markenorientierten Kommunikation (klassische Medien, Online Medien, 3D-Realisierung, Filmproduktion). Die jeweils im konkreten Einzelfall zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den individuellen Unterlagen, Beschreibungen und Verträgen der YES Werbeagentur GmbH.

(3) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgestaltung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Anwendung schriftlich ausdrücklich zugestimmt wird. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden mit dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Bestellbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Urheberrecht

Alle auftragsgegenständlichen Erzeugnisse und Leistungen der YES Werbeagentur GmbH gelten als persönlich geistige Schöpfungen und als urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch dann als vereinbart, soweit die – nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geforderte – Schwelle zur Gestaltungshöhe nicht erreicht sein sollte. Vorstehende Vereinbarung erfasst auch Kampagnen-, Gestaltungs-, Design- und Konzeptentwürfe, welche die YES Werbeagentur GmbH dem Kunden vor Auftragserteilung, etwa zum Zwecke der Veranschaulichung, überlässt.

Soweit der Kunde der YES Werbeagentur GmbH seinerseits Gestaltungsvorschläge unterbreitet und/oder bei der Gestaltung unterstützend mitwirkt, begründet dies keine Miturheberschaft, es sei denn, die YES Werbeagentur und der Kunde haben dies ausdrücklich vereinbart.

3. Nutzungsrechte

(1) Grundsätzlich ergeben sich die Nutzungs- und Verwertungsrechte aus dem zwischen der YES Werbeagentur GmbH und dem Kunden geschlossenen schriftlichen Projekt- und/oder Agenturvertrag. Dem Agenturvertrag unterfallen i. d. R. solche Vertragsverhältnisse, die sich an einer längerfristigen Zusammenarbeit orientieren oder sich auf ein Spektrum verschiedenartiger Dienste und Leistungen erstrecken.

(2) Die YES Werbeagentur GmbH räumt dem Kunden mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars das im Projekt- bzw. Agenturvertrag festgelegte Recht ein, die im Zuge des Auftrags erstellten Arbeitserzeugnisse und Werke der YES Werbeagentur GmbH im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung zu nutzen und/oder zu verwerten. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an denjenigen Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben – vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden – bei der YES Werbeagentur GmbH. Nutzungen oder Verwertungen, die über diese im Projekt- bzw. Agenturvertrag festgelegte Vereinbarung hinausgehen, insbesondere weil sie die vertraglich vereinbarte Dauer und/oder den vertraglich vereinbarten Umfang der Nutzung bzw. Verwertung überschreiten, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der YES Werbeagentur GmbH zulässig. Ist eine Nutzung oder Verwertung im Projekt- bzw. Agenturvertrag nicht erfasst, gilt sie als unzulässig. Auch Mehrfachnutzungen bzw. – verwertungen sind dem Kunden nur gestattet, soweit diese im Projekt- oder Agenturvertrag festgelegt wurden.

(3) Soweit zwischen der YES Werbeagentur GmbH und dem Kunden kein separater Projekt-

bzw. Agenturvertrag geschossen wurde und/oder soweit dieser Individualvertrag keine hinreichende Bestimmung über die Nutzungs- und Verwertungsrechte und/oder über den Umfang, die Dauer und Reichweite der Rechte und/oder über den Umgang mit Gestaltungs- und Auftragsunterlagen enthält, treten folgende Regelungen in Kraft:

a. Erst mit Eingang der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde die einfachen Nutzungsrechte an den gefertigten Arbeiten der YES Werbeagentur GmbH, soweit sich der Auftrag auf diese erstreckt. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an denjenigen Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben – vorbehaltlich anderweitig getroffener Abreden – bei der YES Werbeagentur GmbH.

b. Nach Erfüllung seiner Hauptleistungspflicht darf der Kunde die für ihn gefertigten Erzeugnisse im Rahmen der vertraglich vereinbarten Dauer und getreu dem festgelegten Umfang nutzen und verwerten. Die Übertragung der einfachen Rechte erstreckt sich auf die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Regional weitergehende Nutzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Der Kunde hat nur insoweit einen Anspruch auf die vorstehende Rechtseinräumung gegenüber der YES Werbeagentur GmbH, als eine Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte nach deutschem Recht möglich ist.

c. Weder der Kunde, noch ein vom Kunden beauftragter Dritter, darf die Arbeiten oder die Auftragserzeugnisse der YES Werbeagentur GmbH umgestalten, bearbeiten oder anderweitig ändern. Dieses Änderungsverbot betrifft sowohl das Original, als auch Reproduktionen des jeweiligen Erzeugnisses der YES Werbeagentur GmbH. Die Fertigung von Vervielfältigungen oder Nachahmungen von dem Werk, oder von Teilen desselben, sind untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist die YES Werbeagentur GmbH berechtigt, vom Kunden ein zusätzliches Honorar zu fordern, dessen Höhe sich mindestens an der doppelten Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars orientiert. Für den Fall, dass kein Honorar vereinbart worden ist oder sich dieses – im Hinblick auf Vergütungsbezug und Vergütungsumfang – nicht hinreichend klar dem Ursprungsauftrag zuordnen lässt, ist die YES Werbeagentur GmbH berechtigt, nach billigem Ermessen eine Honorarhöhe zu bestimmen, die der Kunde der YES Werbeagentur GmbH zu entrichten hat.

d. Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der YES Werbeagentur GmbH angefertigt werden, verbleiben bei dieser. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die YES Werbeagentur GmbH schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

(4) Jedwede Unterlizensierung ist untersagt. Der Kunde ist nicht berechtigt, ihm eingeräumte Nutzungs- oder Verwertungsrechte an Dritte zu übertragen.

(5) Über Art und Umfang der Nutzung und/oder Verwertung der Arbeitserzeugnisse der YES Werbeagentur GmbH steht dieser ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Kunden – auch über die Beendigung des Auftrages hinaus – zu.

4. Freigabe

(1) Unverzüglich nach der Meldung der Fertigstellung der individualvertraglich vereinbarten (Teil-) Leistungen und deren Ablieferung oder Zugänglichmachung durch die YES Werbeagentur GmbH erfolgt eine Prüfung durch den Kunden, ob die Arbeiten im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden.

(2) Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde die Leistungen freizugeben bzw. abzunehmen. Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er der YES Werbeagentur GmbH seine Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung bzw. Zugänglichmachung der im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitserzeugnisse mitzuteilen. Beanstandet der

Kunde Leistungen fristgemäß, wird die YES Werbeagentur GmbH hierzu unverzüglich Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen.

(3) Erfolgt auf die gegenüber dem Kunden erbrachte Ablieferung oder Zugänglichmachung keine fristgerechte Freigabe oder Abnahme der Arbeiten, so gilt die Leistung als genehmigt.

5. Vergütung

(1) Die YES Werbeagentur GmbH erhält für die individualvertraglich vereinbarten Leistungen das jeweils im Projekt- oder Agenturvertrag vereinbarte Honorar. Diese Vergütung wird grundsätzlich nach (Gesamt-) Freigabe oder Abnahme bzw. nach stillschweigender Genehmigung der erstellten Arbeitserzeugnisse und Werke durch den Kunden fällig und ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungslegung an die YES Werbeagentur GmbH zu entrichten.

(2) Die YES Werbeagentur GmbH und der Kunde können bei Agenturverträgen, umfangreichen Projektaufgaben oder unter einer finanziellen Vorleistung der YES Werbeagentur GmbH auch eine hiervon abweichende Zahlungsregelung treffen. Hiernach kann die YES Werbeagentur GmbH u. a. – dem Umfang der bereits erbrachten Teilarbeiten oder der erzielten Leistungsabschnitte entsprechende – angemessene Rechnungen für die bewirkten (Teil-) Leistungen stellen oder angemessene Abschlagszahlungen fordern. In diesem Fall ist die YES Werbeagentur GmbH berechtigt, dem Kunden (Teil-) Leistungen zur vorgezogenen (Teil-
) Freigabe oder Abnahme vorzulegen. Werden die beauftragten Leistungen in Teilen freigegeben oder abgenommen, wird ein entsprechendes Teilhonorar im Zeitpunkt der Abnahme bzw. Freigabe des jeweiligen Teils fällig.

(3) Sofern eine Stornierung des Auftrages durch den Kunden erfolgt, ist die YES Werbeagentur GmbH berechtigt, die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen – unabhängig davon, ob der Auftrag in der Planungs- oder der Gestaltungsphase storniert wird.

(4) Eine Fertigung von Entwürfen, Konzepten und Planungsskizzen, welche die YES Werbeagentur GmbH für den Kunden erstellt, erfolgt nur dann unentgeltlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Bei Eintritt des Zahlungsverzugs ist die YES Werbeagentur GmbH berechtigt, eine einmalige Mahngebühr i. H. v. 40 Euro zu fordern.

6. Haftung

(1) Dem Kunden ist bekannt, dass die von der YES Werbeagentur GmbH erstellten Arbeitserzeugnisse und Werke nicht auf eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Bestimmungen hin geprüft werden. So obliegt die Verantwortung für die Prüfung der Gestaltungsinhalte und Erzeugnisse auf die Vereinbarkeit mit kennzeichenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, namensrechtlichen, kunsturheber- oder persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen dem Kunden ebenso, wie jene im Hinblick auf die Eintragungsfähigkeit des jeweiligen Zeichens oder Erzeugnisses. Soweit der Kunde der YES Werbeagentur GmbH im Rahmen des Auftrags Vorlagen (Lichtbilder, Texte, Modelle o. ä.) zur Vervielfältigung, Umgestaltung oder sonstigen Bearbeitung überlässt, so sichert der Kunde zu, zur jeweiligen Weitergabe und Verwendung berechtigt zu sein. Der Kunde stellt die YES Werbeagentur GmbH von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtungen beruhen, frei und ersetzt ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Die YES Werbeagentur GmbH haftet dem Kunden gegenüber nur für solche Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die YES Werbeagentur GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer

Person. Die Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens- Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.

7. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu wahren. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf eine Referenzwerbung, soweit sich diese an den Voraussetzungen der Ziff. 8 dieser Geschäftsbedingungen messen lässt.

8. Eigenpräsentation

Die YES Werbeagentur GmbH darf die – im Rahmen des Auftrags erstellten – Arbeitserzeugnisse zu Referenz- und Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Firmensitz der YES Werbeagentur GmbH.

(3) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der YES Werbeagentur GmbH zuständig ist. Die YES Werbeagentur GmbH ist ihrerseits auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.